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Setzen Sie auf Kompetenz im Miet- und im Wohneigentumsrecht

Seit über 23 Jahren unterstütze ich meine Mandanten bei erbrechtlichen Problemen.

Im Bereich Vorsorge und Testament in den klassischen Gebieten:
  • Beratung zu erbrechtlichen und versorgungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch unter dem Aspekt Pflichtteil und Steuern,
  • Erarbeitung von bedarfsgerechten Testamentvorschlagen und sonstigen Regelungen,
  • sowie in der Testamentsvollstreckung.
Im Gebiet Pflichtteil unterstütze ich:
  • bei der Ermittlung der Ansprüche und der Durchsetzung der Auskunftsrechte,
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • und der besonderen Problemlage der Pflichtteilsenziehung.
Bei der Abwicklung des Nachlasses:
  • Suche und Feststellung von Erben,
  • Beendigung von Mietverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen,
  • und Begleitung der Anträge zur Erteilung von Erbscheinen und Rechtsumschreibungen von Vermögensgütern (Grundstücke etc.).
Sollte es zum Erbschaftsstreit kommen:
  • Einsichtnahme in Nachlassakte,
  • Überprüfung der lestwilligen Verfügung und deren Auslegung,
  • Widerruf und Anfechtung von Testamenten,
  • Durchsetzung oder Abwehr Ihrer Ansprüche und Aufklärung über prozessuale Möglichkeiten,
  • und selbstverständlich bei der Vertretung vor Gerichten.