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Die Einnahmen aus Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gehören mittlerweile zur festen Haushaltsgröße der Kommunen und Länder.

Alleine die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburgs erwirtschaftet pro Jahr einen Überschuss von knapp 46 Millionen Euro (letzter Stand 2012). Daneben bitten aber auch die Kommunen und Landkreise kräftig zur Kasse. So etwa die Landeshauptstadt Potsdam, die weitere Einnahmen von 2,1 Millionen Euro generierte.

Parallel hierzu werden die Überwachungstechniken immer ausgereifter und sind für den Verkehrsteilnehmer kaum noch erkennbar. Sie dienen daher schon lange nicht mehr der Abschreckung.

In Zeiten also in denen es den Bußgeldstellen offensichtlich weniger auf die Kontrolle der Sicherheit und Ordnung als auf die Sicherung der Einnahmen des Staates ankommt, ja sogar die Bußgeldverfahren weitestgehend vollautomatisiert wurden, um die Effizienz der Behörden zu steigern, ist es wichtiger denn je, sich bei einem Verdacht der unberechtigten Heranziehung zur Wehr zu setzen.

Ich betrachte es deshalb als meine Ehrenpflicht, Ihnen bei Ihrem ungleichen Kampf gegen die Perfektion des sich auftuenden Überwachungssystems mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Hierzu biete ich Ihnen meine Erfahrungen in den Bereichen der:

  • Geschwindigkeitsübertretungen,
  • Abstandsmessungen,
  • Alkohol am Steuer sowie bei
  • Feststellungen von Mängeln am Fahrzeug

an.

Im Bereich des Strafrechtes bin ich für Sie speziell in den Gebieten des Verkehrsstrafrechtes, also bei:

  • fahrlässiger Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls,
  • Trunkenheitsfahrten sowie bei
  • gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr

der richtige Ansprechpartner und Vertreter bei Ihren Auseinadnersetzungen mit der Polizei bis hin zur Vertretung vor dem Strafrichter.